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Jagdrecht

Seit Bestehen der Menschheit gibt es Jäger und Sammler – die Jagd prägte die Geschichte und Kultur des Menschen. In Deutschland stellt die Jagd inzwischen zwar kaum noch eine Lebensgrundlage durch Nahrungsbeschaffung dar. Sie ist für die meisten „nur“ eine Freizeitbeschäftigung. Eines aber ist gleich geblieben – ebenso, wie es seit Menschengedenken die Jagd gibt, gibt es auch erbitterten Streit hierum. Die Konflikte der Steinzeitmenschen, bei denen der eine dem andere die Beute nicht gönnte oder sich in seinen territorialen Ansprüchen verletzt sah, unterscheiden sich nur in den Mitteln Ihrer Austragung von den heutigen Konflikten der Revierpächter oder Reviernachbarn untereinander. Auch das Rechtsverhältnis zu Behörden, „Tierrechtlern“, Reviernachbarn und Pächtern oder Verpächtern bietet mehr aus genug Konfliktpotential. Das Bundesjagdgesetz regelt tatsächlich nur einen sehr kleinen Ausschnitt des weiten Feldes jagdrechtlicher Probleme. Alle 16 Bundesländer haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich zusätzlich eigene Landesjagdgesetze zu geben; die Rechtssprechungspraxis variiert von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk und die Fachbehörden vervollständigen im Erlaß- und Verordnungswege das Chaos.

Aufgrund der Komplexität des Jagdrechts können die hier dargestellten Themenschwerpunkte daher nur einen Überblick über die relevanten Fragestellungen rund um das Jagdrecht darstellen.

Gerne erörtern wir ihre noch offengebliebenen Fragen und Probleme mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

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