Wolfstötung Presserklärung - Hamburg, den 24.01.2019

Vieles wurde in den letzten Tagen über die Tötung eines Wolfes durch einen niederländischen Jäger geschrieben, noch viel mehr darüber spekuliert.

Jost T. hat uns gebeten, uns der Sache anzunehmen. Wir möchten nunmehr die Gelegenheit nutzen, aus Sicht des Mandanten und eines unbeteiligten Zeugen sowie unter Darlegung der Beweismittel eine objektive Darlegung des Sachverhaltes und kurze Bewertung der Rechtslage vorzunehmen. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das untenstehende Bildmaterial.)

Geschehensort aus Sicht des Schützen
- Geschehensort aus Sicht des Schützen -

Unser Mandant hatte sich auf eine Einladung hin am vergangenen Sonnabend südlich Berlins auf die Jagd begeben. Seinen Stand hatte er auf einem Sitz, der unmittelbar an einer Wegekreuzung aufgestellt war, etwa 1,5 Meter erhöht eingenommen. Links und rechts vor ihm befand sich lichter Hochwald, ohne dass Unterholz die Sicht behindert hätte. Durch den Wald und über den vor ihm verlaufenden Wirtschaftsweg eröffnete sich der Blick auf eine Freifläche.

Im Verlaufe der Jagd stellte er überrascht fest, dass ein Wolf in unmittelbarer Nähe seines Sitzes in das Treiben lief.

„Er kam keine 10 m an mir vorbei und lief seelenruhig den Weg entlang in Richtung auf die vor mir liegende Lichtung. Er guckte mich an und ich ihn. Sonderlich beeindruckt war er von meiner Anwesenheit offensichtlich nicht. Ich winke ihm zu und er verschwand.“ so Jost T.

Hinter der Lichtung befand sich ein Dickungskomplex, also ein dichtes Waldstück aus jungen Bäumen. Aus diesem wechselte sodann Rehwild etwa in Richtung des Mandanten. Der Wolf, der bereits ein Stück weiter gezogen war, machte nunmehr kehrt und näherte sich erneut der Lichtung. Mutmaßlich wurde der Wolf vom Rehwild angezogen; eventuell wartete er auch darauf, dass ein Stück Wild von einem Jäger angeschossen oder erlegt werden würde, so dass es für ihn eine leichtere Beute gewesen wäre. Dem Rehwild folgten kurze Zeit später mehrere Jagdhunde.

Ich denke nicht, dass die Hunde den Wolf mitbekommen hatten. Für die Hunde stand der Wind ungünstig. Der Wolf aber startete sofort einen Angriff auf die Hunde. Ich konnte sehen, wie er mit weit aufgerissenem Fang (Anmerkung: Jägersprache für Maul) mehrfach versuchte, einen der größeren Hunde zu fassen zu kriegen.“ so Jost T.

Dieser Vorgang wurde auch vom Schützen des Nachbarstandes beobachtet. Egon R., ein Jäger mit jahrzehntelanger Erfahrung, konnte den gesamten Vorgang bei besten Sichtverhältnissen gut beobachten.

„Als ich sah, dass der Wolf am Nachbarstand vorbei lief, habe ich gleich das Fernglas hochgenommen. Man sieht so was ja nicht jeden Tag.“ so Egon R. „Nachdem er verschwunden war, habe ich dann nicht weiter hingeguckt. Ich wurde erst wieder aufmerksam, als aus dem gegenüberliegenden Gehölz mit lautem „Jiff Jiff“ ein paar Hunde gelaufen kamen. Ich nahm dann das Fernglas wieder hoch, weil ich dachte, dass die Hunde bestimmt hinter irgendwelchem Wild her wären. Stattdessen konnte ich durch die Bäume sehen, wie unmittelbar der Wolf auf sie losging. Mein Nachbar hat dann wie ein Irrer herumgeschrien und in die Hände geklatscht. In dieser Situation kam noch ein weiterer hochläufiger (Anmerkung: Jägersprache für großer) Hund auf die Lichtung, nahm aber sofort Reißaus, als er den Wolf sah. Plötzlich fiel ein Schuss. Ich wusste erst gar nicht, wo der herkam. Ich guckte dann zu meinem Standnachbarn und sah, dass dieser sein Gewehr nach oben hielt und gerade in die Luft geschossen hatte. Aber auch das brachte nichts. Vor uns war mittlerweile ein Höllenradau. In dem Moment, als ich mir dachte „Mann – das geht nicht gut!“ knallte es erneut und ich sah, wie der Wolf zusammenbrach.“

Aufnahme des getöteten Wolfes nach Eintreffen der Polizei
- Aufnahme des getöteten Wolfes nach Eintreffen der Polizei -

Die Schilderungen des Nachbarschützen fügen sich zwanglos mit dem weiteren Beweismaterial zusammen. Der hauptsächlich vom Wolf attackierte Hund erlitt nicht unerhebliche Bissverletzungen an der Bauchseite, die eine tierärztliche Behandlung notwendig machten und hierbei auch fotografisch dokumentiert wurden.

Unser Mandant und der Schütze des Nachbarstandes verständigten sich während der Jagd, vorschriftsgemäß aus Sicherheitsgründen die zugewiesenen Stände nicht zu verlassen. Nach dem Ende der Jagd meldeten sie den im Rahmen des Hundeschutzes erlegten Wolf dem Jagdleiter, welcher seinerseits die Polizei und den Wolfsbeauftragten informierte.

Unser Mandant steht heute immer noch unter dem Eindruck des Geschehens.

Sie können mir glauben – ich fühle mich wirklich nicht gut damit. Aber was sollte ich machen? Zusehen, wie die Hunde zerfetzt werden? Ich wünsche mir, dass ich nie wieder in eine solche Situation komme. Verdamme! Aber wenn – ich würde genauso handeln!“

Verletzungen an der Bauchunterseite des vom Wolf angefallenen Hundes
- Verltzungen an der Bauchunterseite des vom Wolf angefallenen Hundes -

Mit dieser Einstellung liegt unser Mandant völlig richtig. Die Hunde, deren Leben Jost T. rettete, sind keine beliebig austauschbaren jagdlichen Werkzeuge, die –  einmal defekt – einfach repariert oder ersetzt werden. Ungeachtet des hohen wirtschaftlichen Wertes, den ein ausgebildeter und geprüfter Jagdhund aufweist, ist jeder dieser Hunde für seine/n Führer/in weit mehr als das.

Alle diese Hunde sind Begleithunde, Spielgefährten, dreiste Sofaeroberer, schlappohrige Seelenstreichler, freche Wurstbroträuber, Hüter über Haus und Hof und mutige Kinderbeschützer beim abendlichen Spaziergang.

Nicht nur die Obhutspflichten als Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz binden uns. Die bedingungslose Liebe unserer Hunde, ihre Hingabe und ihr unbedingter Aufopferungswillen in extremen Situationen verpflichten uns, unseren treuen vierbeinigen Freunden, Familienmitgliedern, Beschützern und Jagdhelfern gleiches mit gleichem zu vergüten.

Wir sind zutiefst überzeugt davon, dass Jost T. in diesem für ihn so entscheidenden Moment alles richtig machte. Das Handeln unseres Mandanten war nach § 34 StGB aufgrund einer Notstandslage gerechtfertigt.

Unser Mandant hatte vor dem tödlichen Schuss alle für ihn in diesem Moment möglichen milderen Maßnahmen ergriffen, um die Situation aufzulösen. Nicht zuletzt das vorherige vertraute Passieren der Jagdstände durch den Wolf lässt darauf schließen, dass der getötete und offensichtlich problematische Wolf Menschen und Hunde nicht mehr als ihn betreffende potentielle Gefahr ansah. Das sofortige Attackieren der Hunde als Nahrungs- oder Revierkonkurrenten trotz unmittelbarer Nähe der beiden Jäger spricht für sich.

Nachdem unser Mandant durch lautes Gebrüll und auch durch einen Warnschuss den Wolf nicht von der Fortsetzung seines Angriffes abhalten konnte und zu erwarten stand, dass der bereits an der Bauchseite vom Wolf gepackte Hund binnen kürzester Frist schwer verletzt werden oder verenden würde, war die Abgabe des Schusses die einzige verbleibende Handlungsoption.

Auch mit zeitlicher Distanz zum Geschehen lässt die Abwägung der beteiligten Rechtsgüter keine andere Sichtweise zu. Neben dem hohen wirtschaftlichen Wert, den die betroffenen Hunde mitbringen, ist im Rahmen der Rechtsgüterabwägung insbesondere der emotionale Wert für die Halter und deren Familienmitglieder zu betrachten. Kein Hundeführer muss sein geliebtes Tier auf dem Altar eines aus den Fugen geratenen Wolfsschutzkultes opfern lassen.

Aus Sicht unseres Mandanten wird eine sorgsame und emotionsfreie Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft begrüßt.

Wir haben uns für unseren Mandanten mittlerweile an die Polizei gewandt und um Akteneinsicht gebeten. Wir werden nach Einsicht in die Akte umfangreich gegenüber den Ermittlungsbehörden vortragen und gehen davon aus, in Bälde einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer unseren Augen eindeutig gegebenen Notstandslage entgegensehen zu können.

Dr. Heiko Granzin / Fachanwalt für Strafrecht

Weitere Bildmaterialien und Dokumente:
Tierarztrechnung für den vom Wolf gebissenen Drahthaar-Hund
- Tierarztrechnung für den vom Wolf gebissenen Drahthaar-Hund -

Kommentare und Antworten

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Bemerkungen:

  • Ronny Triebsch 06.02.2019 um 21:41 Uhr
    Danke für den sehr sachlichen Bericht. Rein rechtlich sollte es eine klare Lage sein und zum Einstellen des Verfahrens führen.

    In den anliegenden Kommentaren konnte ich mehrfach von "einseitiger Berichtserstattung" lesen. Ich möchte zu bedenken geben, dass der betroffene Hund auch die Begleitung eines Joggers oder der liebgewonnene Waldi von Oma und Opa hätte sein können, die in diesem Waldstück nur einen Spaziergang machen. Vorliegend war ein Jagdhund betroffen, aber der Wolf hätte auch jeden anderen Hund als Nahrungskonkurrent in diesem Waldstück betrachtet.

    Ein gesunder, wilder Wolf ist in seiner Wahrnehmung hochsensibel und nimmt den Menschen schon war, bevor dieser überhaupt vom Wolf Kenntnis genommen hat. Der vorliegende Fall zeigt, dass sich mit fehlender Scheu vor dem Menschen die Chance eines Übergriffs immer mehr erhöht.
    Wir leben in Deutschland in einer überwiegenden Kulturlandschaft, welche nur noch eine geringe Population von Wölfen verträgt. Große zusammenhängende Waldgebiete, welche noch nicht zu einem Wolfsrevier gehören, gibt es kaum noch. Wohin sollen die zweijährigen Rüden noch ausweichen? Aus meiner Sicht kann der Wolf ruhig bleiben, aber ich bitte darum, dass die daraus entstehenden Schäden von den Wolfsbefürwortern reguliert werden und nicht aus Steuergelder der Allgemeinheit.

    Für das anstehende Verfahren wünsche ich mir eine objektive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Gern möchte ich auch noch zukünftig mit meinem Hund im Wald spazieren dürfen, ohne das ich Angst um diesen haben muss.
  • Dieter Ludwig 30.01.2019 um 14:45 Uhr
    How - die Jagdlobby hat gesprochen. Den ganzen Kommentaren ist nichts hinzuzfügen, triefen von Einseitigkeit. Und der Schütze winkte dem Wolf auch noch zu, steht zu lesen - fehlt gerade noch, der Wolf habe zurückgewunken... Hoffentlich trifft der Abknaller auf einen Richter, der nicht zur Jägerclique gehört, und alles wird ganz sachlich en detail aufgerollt.
  • Walter 28.01.2019 um 11:16 Uhr
    Ich bin Jäger und hätte auch so gehandelt – das vorweg! Aber ich hatte auch beruflich mit dem Naturschutz zu tun und genau dieses Scenario und diese Argumente mit Mitarbeitern aus einem Ministerium, Forstbeamten und Vertretern von Naturschutzverbänden erörtert. Auslöser war, dass ich bei Jagden in Staatsforsten als Hundeführer angewiesen wurde, bei Wolfskontakten meinen Hund zu schnallen (für Nichtjäger: von der Leine zu lösen), diesen den Wolf oder Wölfen zu überlassen und mich in Sicherheit zu bringen. Das war für mich unbegreiflich, zumal ich als Jäger in der Lage war, mich und mein Eigentum, vor allem meinen treuen Kameraden und Familienmitglied zu verteidigen. Mir wurde unmissverständlich entgegengehalten, dass mein Hund, wie der Wolf auch, lediglich nur Sachen seien. Und der Wolf sei klar als eine höherwertige Sache einzustufen, weil er so wichtig für die Biodiversität in unserem Land ist. Hingegen mein Hund, und wenn er auch noch so ein gut ausgebildeter und „wertvoller“ Jagdhund sei, hätte einen geringeren Wert, weil es ja so viele gäbe und diese leicht zu züchten seien. Dieser könne daher leicht ersetzt werden. Emotionale Bindungen zu dem Hund spielten hier keine Rolle. Die Güterabwägung wäre daher leicht darstellbar. Deshalb sei unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit das Verletzen oder Töten des Wolfes nicht hinzunehmen und müsse dann auch entsprechende Folgen (Bestrafung) nach sich ziehen.

    Hier muss man wissen, dass einige Naturschutzverbände sehr viel Geld mit „dem Wolf“ über staatlich geförderte Wolfsmanagementprogramme und andere Förderprogramme verdienen. Deshalb müssen sie ihre „Geldquelle“ nachhaltig schützen. Sie vergessen dabei, dass wir jetzt Jahrhunderten in einer dichtbesiedelten Kulturlandschaft leben. Und die jetzigen Wölfe den Mensch nicht als „Feind“ betrachten und zu Kulturfolgern herangezogen werden. Dies kann fatale Folgen, auch für die Wölfe, haben. Das nur als Randbemerkung, ohne es weiter zu vertiefen!

    Bei all diesen Abwägungen scheint mir einiges aber zu kurz zukommen bzw. nicht richtig bewertet zu sein:

    Die Anzahl der mittlerweile in Deutschland vorkommenden Wolfspopulationen sowie der Wolfsgebiete, die sich rascher vermehren, als ursprünglich prognostiziert, müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden. Es macht einen Unterschied aus, ist die Population gerade im Aufbau und noch hochgradig gefährdet, wenn nur ein Tier entnommen wird. Oder spielt die Entnahme eines Wolfes hier eine untergeordnete oder gar keine Rolle mehr. Und dies selbstverständlich unter dem Gesichtspunkt der Notsituation und der Gefahrenabwehr. Ich glaube nicht, dass hier ein nachhaltiger Schaden für die Biodiversität – wenn überhaupt messbar – entstanden ist. Und wenn das so ist, dann dürfte wohl der Wert eines Jagdhundes darüber liegen.

    Dann muss man neben dem messbaren materiellen Wert eines Hundes (Kaufpreis, Ausbildung, Unterhaltskosten usw.), wie er auch in Versicherungsangelegenheiten dargestellt wird (und selbst darüber lässt sich streiten), auch den immateriellen Wert gebührend berücksichtigen. Es dauert letztlich sehr lange, bis ein vergleichbar brauchbarer Jagdhund ausgebildet ist und zur Verfügung steht. So ein „Arbeitstier“ lässt sich nicht einfach von der Stande kaufen. Es werden zwar fertig ausgebildete Jagdhunde angeboten, aber das geht nicht immer gut aus, weil sie oft auf ihren Trainer fixiert sind. Wahre Freundschaften kann man nicht erzwingen und kaufen. Das gilt auch für die Bindung von Mensch und Hund! Und dann muss man auch berücksichtigen und letztlich bewerten, dass der Jagdhund in der Regel auch Weggefährde nicht nur bei der Jagd und Familienmitglied ist. Man hat zu dem Tier in der Regel eine enge und emotionale Bindung. Schon deshalb wird man es auch reflexhaft verteidigen und in Gefahrensituationen nicht lange überlegen.
  • Michael 26.01.2019 um 22:13 Uhr
    Ich bin Förster und Schweißhundeführer im Westerwald und setze mich schon längere Zeit mit der Problematik Wolfvorkommen und Wolfkonfrontationen auseinander. Wenn der Wolf mitterweile auch bei uns in Rheinland Pfalz zurückgekehrt ist und auch anscheindend seine Daseinsberechtigung gefunden hat, müssen wir uns auch über eine eventuellle Konfrontation oder sogar einer Wolfsattake im täglichen Alltagsgeschäft Gedanken machen. Das kann bei jagdlichen sowohl auch forstlichen Tätigkeiten sein oder es ist der "normale Waldbesucher betroffen. Es gibt natürlich nicht nur Problemwölfe, die sofort zu entfernen sind. Aber wer legt so etwas fest. Eine Grundsatzentscheidung wie in geschildertem Fall wird mit Sicherheit spannend erwartet.
    Wir Schweißhundeführer sehen unsere Hunde in Wolfsgebieten sehr stark gefährdet, wenn sie z.B.auf krankes Wild geschnallt werden. Hier kann der Wolf vielleicht schon tätig geworden sein und in unmittelbarer Nähe des kranken Wildes sein (Urinstinkt).
    Der Wolf wird mit Sicherheit das kranke Wild als seine Beute ansehen und es gegen Jeden kompromisslos verteidigen. Für mich, und nur für mich habe ich im Vorfeld entschieden, wie ich bei gefährlichen Situationen zwischen Wolf und Hund/Mensch handeln werde.
    Ich bin nicht gegen den Wolf, aber es müssen sachliche und fachlich kompetente Diskussionen geführt werden und genauso faire Lösungen für Mensch und Tier gefunden werden. Möge das Verfahren gegen diesen Jäger in vorliegendem Fall eingestellt werden.
    Ich wünsche es sehr .
  • Thomas Gartz 26.01.2019 um 06:37 Uhr
    In dieser geschilderten Situation hätte ich genauso gehandelt, ob Sau oder Wolf, der Hund ist und war zu schützen.
    Ich wünsche dem Schützen viel Glück und Waidmannsheil.
  • HendrikStrothmann 25.01.2019 um 18:41 Uhr
    Eine gute Darstellung des Sachverhaltes.

    Einzige Fragestellung sollte sein ob es sich genau so wie beschrieben auch tatsächlich ereignet hat.

    Wenn nichts anderes zu beweisen ist dann muss der Mann freigesprochen werden.

    Der Gesetzgeber ist gefordert hier Klarheit zu schaffen. Das Leben eines ausgebildeten und geprüften Jagdhundes ist eindeutig schützenswerter als das Leben eines Wildtieres.

    Der Wolf vermehrt sich stark und nimmt immer mehr Reviere für sich ein.
    Man sollte doch bei objektiver Betrachtung
    Zu der Erkenntnis kommen das den strengen Schutz gar nicht braucht.

    Wir haben genug Schutzräume in denen Bundesforstämter und Landesforstämter den Schutz dieser beeindruckenden Tiere
    Entscheiden können. Wenn der Steuerzahler es mehrheitlich wünscht das diese Tierart nicht bejagt wird dann sollten
    Bundes und Landesforsten diesen Bürgerwillen auch umsetzen.

    Jedem privatem Grundbesitzer gehört in Deutschland aber auch das Jagdrecht auf seinem Land. So ist jeder Grundbesitzer stimmberechtigt und kann bei der Wahl der Jagdpächter auch mitbestimmen ob die Bejagung des Wolfes gewünscht ist oder nicht.

    Gegen einen gesunden Wolfsbestand in Nationalparks und auf Truppenübungsplätzen ist nichts einzuwenden.

    Verlassen die Tiere diese Schutzbereiche
    Müssen sie halt damit rechnen das es dort Menschen gibt die Ihnen dort ganz nach dem Leben trachten!

    Für den heute unnötigen Wolfsschutz wird so viel Gekd investiert .... ich bin mir sicher dem Wolf gi ge es auch ohne das Geld in unseren wildreichen Landschaften sehr gut.

    Das viele Geld für den Wolf könnte man viel sinnvoller an anderer Stelle ausgeben um z.B.
    Rebhühner zu schützen
    Waschbär und Enok wieder auszurotten
    Und mal über Änderungen beim Greifvogelschutz zu diskutieren.

    Warum sind denn zB der Bussard,der Habicht oder die Weihen die das Letzte Rebhuhn fressen geschützt?

    Nach meiner Auffassung muss man auch mal gucken wer den Schutz gerade notwendiger hat. Das können ja auch flexible Systeme mit Quoten sein...
  • Kirchmann Johannes 25.01.2019 um 17:10 Uhr
    In unserer Kulturlandschaft giebt es keine,
    aber auch wirklich keine einzige Wildtierart, deren Einzelindividuen oder Individuenverbände, ihre Scheu vor dem Menschen abgelegt haben. Ganz gleich ob sie bejagd werden oder nicht.
    Bei den, in unserem Land vorkommenden Wölfen, ist die Menschvermeidung zum Teil sehr auffällig reduziert.
    Dami kommt es zu unnatürlicher könfliktträchtiger Begegnungsnähe, die filmisch mannigfach belegt ist.
    Jedem Naturkenner oder Experten' muss dies bei genauer Betrachtung auffallen.
    Man bedenke einmal, daß eine Wildart wie der Wolf, der weltweit zu den scheuesten und mit perfekten Sinnen ausgestatteten Spezies zählt, sich in unserer dicht besiedelten Zivilisationslandschaft, in kaum zehn Jahren zum Kulturfolger, mit erheblich reduzierter Menschvermeidung umentwickeln soll. Ich halte das für biologisch, genetisch unmöglich.
    Eine mir plausibel wirkende Erklärung, kann nur die Einkreuzung von Hundegenen sein.
    Diese Kreuzungsvariante zeichnet sich, nach belegbaren wissenschaftlichen Berichten, durch vermindertes Wanderverhalten und reduzierte Menschvermeidung aus.
    Die Vorlage und Veröffentlichung der vollständigen Genanalysen hiesiger Wölfe , die auch einer Überprüfung durch internationale Wissenschaftler bereitstände, liegt meines Wissens bislang nicht vor.
    Man bede
  • Dirk Fiedler 25.01.2019 um 14:49 Uhr
    Ich schlage vor, dass unsere vom Volk gewählten Vertreter von der Grünen Fraktion als Rotkäppchen mal in den Wald gehen sollten.Sie sollten nur nicht den Proviantkorb mit dem Kuchen vergessen.
  • Volker Hintz 25.01.2019 um 11:33 Uhr
    Ich bin seit 1967 im Besitz eines gültigen Jagdscheines und gehe seit dieser Zeit regelmässig auf die Jagd. Mein Kommentar: Der Jäger hat völlig richtig, umsichtig und verantwortungsvoll gehandelt. Ich besitze einen Bayrischen Gebirgsschweisshund mit Prüfung und würde meine Hündin unmittelbar verteidigen, ohne Warnschuss!
  • Heiko Reintjes 25.01.2019 um 10:57 Uhr
    Alles richtig gemacht, mehr kann man nicht tun.
    Ja ich hätte es genauso gemacht und würde nie einen Jagdfreund, ob Mensch oder Hund im Stich lassen.
    Wenn das keine Notlage ist, was dann?

    Mit freundlichen Grüßen
    und einem Waidmannsheil

    Heiko Reintjes
  • Gerit 24.01.2019 um 22:40 Uhr
    Moin. Ich bin zwar kein Jäger, habe aber viele Freunde, die die Jagd für sich entdeckt haben. Ich weiß garnicht, warum bei dem Wolf so eine Show veranstaltet wird??? Wir können noch nicht mal unsere Kinder schützen, in Zeiten der völligen Übervölkerung durch andere Nationen. Bei diesem Vorfall dürften keine Gelder in die Hand genommen werden, weder für Anwälte noch für Gerichte. Der Jäger hat alles richtig gemacht und wenn unser sogenannte Rechtsstaat einigermaßen sauber tickt, verschwenden sie bitte bitte keine Zeit und schon garnicht Geld für Verhandlungen. Wir in Deutschland haben ganz andere, härtere Probleme!!!!! Wolf Beauftragter, Wolfkongresszentrum, wenn ich das schon höre, wie lange wir uns wohl noch die Taschen voll hauen lassen, von unseren Politikern???? Der Wolf könnte sich dann vielleicht irgendwann tot lachen, wie verzweifelt unsere grünen Politiker die Welt retten wollen, ha ha. Liebe Jäger, weiter so
  • Nahid Freudenberg 24.01.2019 um 22:09 Uhr
    Vermutlich ist Nichtjägern gar nicht klar, was ein ausgebildeter und geprüfter Jagdhund wert ist, weil sie sich der Vielfalt und Komplexität seiner Aufgaben und der Länge seiner Ausbildung gar nicht bewußt sind. Vielleicht wird es einfacher im Vergleich mit einem Blindenhund.

    Die aktuellen Anschaffungskosten für einen ausgebildeten Blindenhund betragen laut Wikipedia 20.000 bis über 30.000 €. Diese Kosten zahlt die Krankenkasse. Ein Welpe der infragekommenden Rassen (meist Labrador) kostet 300-1000 €, der Rest sind Ausbildungskosten. Der Hund muß das richtige Temperament und die Intelligenz mitbringen. Er muß den Blinden nicht nur über die Straße führen und dabei den Verkehr beurteilen (und zwar richtig), er hilft dem Blinden auch in vielen anderen Alltagsdingen. Er muß selbstständig in allen Dingen, die sein Führer nicht sehen kann, selbst entscheiden, was richtig ist. Von der Richtigkeit dieser Entscheidungen hängt das Leben seines Führer ab. Unter 1 Jahr ist diese Ausbildung nicht zu machen, und etwa die Hälfte scheidet vorzeitig als ungeeignet aus.

    Die Aufgaben eines Jagdhundes sind völlig anders, aber ebenso komplex. Auch er muß, einmal geschnallt, selbstständig entscheiden, was zu tun ist, und muß gleichzeitig Weisungen auch auf große Distanz zuverlässig folgen. Es wird auf die richtigen Anlagen hin gezüchtet, dennoch hat nicht jeder Welpe den nötigen Jagdtrieb, die Nase, den Laut, die Schußfestigkeit, die richtige Mischung aus Selbstständigkeit und Unterordnung, die für seine vielfältigen Aufgaben, Stöbern, Fährtenarbeit, Apportieren, für die Führbarkeit auch auf weite Distanz nötig ist. Seine Ausbildung ist ebenso komplex und braucht etwa die gleiche Zeit wie ein Blindenhund. Die Preise für fertige Jagdhunde mit Prüfung liegen zwischen 6.000 €- 18.000 €, bei höherwertigen Leistungsprüfungen nach oben offen. Einen solchen Jagdkameraden und Freund zu verlieren, ist nicht nur ein finanzieller Verlust. Es dauert 1 Jahr, bis sein Nachfolger so weit ist, seine Arbeit zu tun. Und ein guter Jagdhund kann Türen öffnen: So manche Jagdeinladung soll gar nicht wirklich dem Jäger gelten, sondern eigentlich seinem guten Hund.

    An diesen Preisen kann man in etwa ermessen, wieviel Zeit und Aufwand in einer Jagdhundausbildung steckt. Sie sind im Vergleich zu denen der Blindenhunde nur deshalb so niedrig, weil die meisten Jäger bevorzugen, sich ihren Jagdkameraden selbst heranzubilden und mit ihm die Prüfungen zu absolvieren. So werden sie ein perfekt aufeinander abgestimmtes Team.

    Gemeinsame Arbeit schafft Beziehung. Über sowas sprechen Männer nicht. Aber den Jägern, die ich kenne, ist ihr Revier das wichtigste. Das, wo sie aufleben. Wo der Streß abfällt. Wo sie eigentlich leben. Würde man ihre Hunde fragen, würden sie vermutlich ähnliches sagen. Man muß es gesehen haben, wie die Hundeaugen beim Aufschließen des Waffenschrankes plötzlich aufleuchten, wie der Hund plötzlich aufwacht, jede Faser seines Körpers strahlt, wie er tanzt. Wie auch hochbetagte Hunde nicht daheim bleiben wollen. Männer reden nicht von Liebe. Aber mein damals 60jähriger Jagdlehrer wußte die Namen und Eigenheiten aller seiner früheren Hunde zu nennen. Manchmal hätte man fast den Eindruck gewinnen können, diese Hunde standen ihm näher als seine Gattin.

    Es ist nicht „ein Hund“, den der Wolf da umbringt. Es ist mit Sicherheit der beste Freund und wichtigste Arbeitskollege eines der Jäger der Jagdgesellschaft. Ein Jäger weiß das, und er schützt ihn genauso, wie er seinen eigenen schützen würde.

    Ich hoffe, dass das Gericht versteht, warum Ihr Mandant diese Hunde schützen mußte.
  • Torsten Wicker 24.01.2019 um 21:36 Uhr
    Alles bisschen einseitig und vom verusacher in Auftrag gegeben.. Wäre jetzt mal an nem gegen Gutachten interessiert.. Dass Wild hat er lediglich als Beute gesehen, er hat ein jagt Instinkt und ein jäger macht leichte Beute, daher hat er aussortiert aus meiner Sicht, da sie meistens die schwächern und alten ins visier nehmen. Nun kamen aber die freilaufenden Hunde in Überzahl dazu und ich denke dass er dieses durchaus als Gefahr für sich gesehen hat.. hätte gerne ein
    n e u t r a l e s Gutachten und kein einsteitiges, da man mich persönlich mit so etwas nicht mehr überzeugen kann. Zusätzlich zeigt mir seine Reaktion dem Jäger gegüber, dass er sich von ihm nicht bedroht Gefühl hat, da er ihn ignoriert hat. Es soll eine treibjagt gewesen sein, so stand es irgendwo und da sind die hunde dann auch agressiv unterwegs. Wenn denn zwei bellende Hunde in seine Richtung laufen, fühlt er sich durchaus bedroht und ich kann seine Reaktion durchaus verstehen....
  • Otterbein Claus 24.01.2019 um 20:54 Uhr
    Vollkommen richtig gehandelt ein großes Lob dem schützen , ich hätte an gleicher Stelle genauso gehandelt
  • Frank Gerlach 24.01.2019 um 20:10 Uhr
    Ich finde die Presseerklärung wenig sachlich sowie widersprüchlich, auch im Hinblick auf vorherige Darstellungen. Jedoch habe ich volles Verständnis dafür. Denn der Anwalt hat nicht nur ein monetäres Interesse, sondern auch das Bedürfnis seinen Mandanten erfolgreich zu vertreten. Denn dies ist die beste Referenz für einen Rechtsanwalt. Ob die Tötung des Wolfes wirklich notwendig war, ist Gegenstand der Untersuchung und deren Ergebnis sollte abgewartet werden. Deutlich spürbar ist für mich auch hier in den Kommentaren die zunehmende Ablehnung gegenüber diesem noch geschützten Raubtier.
  • Johannes Hohmann 24.01.2019 um 20:09 Uhr
    Halllo, ich selbst als Hundeführer finde es eine Katastrophe das man überhaupt über solch einen Sachverhalt diskutieren muss. Wir reden hier über den Schutz unseren besten Jagdkameraden, welche Abend mit einem die Couch teilt. Ich hoffe das Sie (Kanzlei Dr. Granzin) alles erdenkliche für den betroffenen Jäger tun!.
  • Bauer 24.01.2019 um 19:12 Uhr
    Ich frage mich warum in Münster ein Mensch der einen anderen Menschen in"Notwehr" mit 6 Messerstichen getötet hat, frei gesprochen wird und hier darüber diskutiert wird ob es richtig war einen Wolf zu erlegen.
    Ich hoffe das unsere Richter dies auch so sehen und hoffe auf freispruch für den Jäger.
  • Helmut Eisenberger 24.01.2019 um 18:39 Uhr
    Sollte ich einmal in die Situation kommen , dass das Leben meines Hundes durch einen Wolf gefährdet ist würde ich keine Sec. Zögern und den Wolf erlegen. Und jeder Hundeführer der etwas anderes sagt lügt. Unsere Hunde sind Familienmitglieder und die ganzen bekloppten Naturschützer die das Leben eines Wolfes höher bewerten als das Leben eines treuen Freundes würden wahrscheinlich auch einen Menschen opfern , weil er halt unberechtigt ins Wolfsrevier eingedrungen ist.
    .
  • Stefan Kunkel 24.01.2019 um 18:10 Uhr
    Wenn man der zuerst veröffentliche Aussage des Holländischen Jagdgasts und den Zeugen Glauben schenken kann haben die Hunde zuerst angegriffen worauf der Wolf sich verteidigt hat. Ob der § 34 StGB der Notstandslage erfüllt wird ist für mich fraglich. Wenn wir jetzt mal von der Notwehr ausgehen hat der Wolf in Notwehr gehandelt und Notwehr in Notwehr gibt es nicht. Dann kommt noch die Frage auf, hätte diese Jagd dort überhaupt veranstaltet werden dürfen denn im Vorfeld wurden dort zwei Wölfe gesichtet. Aber ich bin auch kein Jurist, mit viel Glück ist der Staatsanwalt auch Jäger und das Verfahren wird eingestellt.
  • Winfried Isfort 24.01.2019 um 18:04 Uhr
    Man kann Jost. T. und seinem Anwalt nur wünschen, dass sie vor Gericht Recht bekommen (Vor Gericht und auf hoher See.....). Ich hätte mit Sicherheit auch so gehandelt.
  • Robert Schulte 24.01.2019 um 17:59 Uhr
    Habe mich 2017 in Norwegen mit im Wahlkampf befindlichen Parteimitgliedern der Grünen unterhalten und sie nach ihren vordringlichen Zielen gefragt. Ihr vorrangiges Ziel war es, eine höhere Abschussquote für Wölfe zu erreichen. Unsere Unterhaltung verlief anders als bei uns in Deutschland vollkommen ideologiebefreit. Abseits von political correctness-Vorgaben bedarf es auch bei uns eines Diskurses zu diesem Thema. Warum tun wir uns nur so schwer damit?
  • Oliver Schmidt 24.01.2019 um 17:55 Uhr
    Der Schütze hat in mein Augen alles richtig

    Alle die es anders sehen sollen mal darüber nachdenken wie es wäre wenn sie selber betroffen wären !!!

    Wir haben des öfteren Wölfe im treiben gehabt und waren froh das nie einer in so eine Situation kommen musste

    Das es jetzt unseren jagdfreund aus Holland trifft ist leider Pech

    Hoffe es wird kein negatives Urteil für den schützen

    Nochmals er hat richtig gehandelt und es als Notwehr geahndet !!

    Grüße aus potsdam mittelmark
  • Dietmar Kremer 24.01.2019 um 17:53 Uhr
    Es sollten mal besser die Leute verurteil werden, die die Wölfe in Deutschland ausgesetzt haben und so die Menschen manipulieren !!
  • Grit 24.01.2019 um 16:58 Uhr
    Ich finde es gut, daß Herr Jost um eine öffentliche Darstellung gebeten hat. Das zeigt, wie er mit dem Geschehen als Jäger und Mensch beschäftigt ist. Kein Jäger würde sich bei dieser Rechtslage trauen, einfach mal so einen Wolf zu erlegen. Diese Abwägung ist ihm bestimmt nicht leicht gefallen. Ein Jagdhund und Wegbegleiter zu verlieren ist eine sehr schmerzliche Erfahrung und man kann diesen nicht so einfach ersetzen. Jeder, der schon mal ein geliebtes Tier verloren hat, weiß das und kann sich in diese Situation reinversetzen. Ich hätte genau so gehandelt, denn es war aus meinem Verständnis her eine Notlage und erlaubt daher, Leib und Leben zu schützen, auch des Jagdhundes.
    Ich wünsche Herrn Jost, daß es rechtlich auch so gesehen wird und er keine weiteren Konsequenzen dadurch erfahren muß. Den weiteren Werdegang des Verfahrens werde ich gespannt beobachten, denn dieses Urteil ist für uns alle sehr wichtig.
  • Rainer Maass 24.01.2019 um 16:51 Uhr
    Super Beitrag. Danke. Besonders den ideellen Wert des Hundes. Bin gerade in Norwegen. Ca. 100 Wölfe haben pro Jahr 30 Hunde gerissen. Weinende Erwachsene, starke Männer. Parlament hat 43 Wölfe zum Abschluss freigegeben. Elch bestand hat abgenommen. Norwegen hat auch die Berner Konvention unterschrieben. Wir werden von unseren Politikern belogen!!!
  • Annegret Sproesser 24.01.2019 um 16:43 Uhr
    Ich hoffe, dass das angerufene Gericht zu Gunsten des Schützen entscheidet und die Politik endlich einen rechtssicheren, zur Gefahrenabwehr sofort umsetzbaren, praktikablen, unbürokratischen Rahmen schafft, der erlaubt Wölfe während einer Drückjagd, am Tag nach einem Haustierriss und in unmittelbarer Nähe zu Ortschaften zu erlegen
  • Arnulf utsch 24.01.2019 um 15:57 Uhr
    Als anerkannter Nachsuchenführer kann ich die Bewertung des ausgebildeten Jagdhund nur bestätigen. Auch die Darstellung der Gefahrenabwehr durch den Jäger für den vom Wolf attackierten Hund ist für mich 100 % nachvollziehbar.
    Ich wünsche der Kanzlei ganz viel Erfolg, den Jäger von einer Bestrafung zu befreien!
  • Manuel Thoms 24.01.2019 um 14:21 Uhr
    Sehr gute, nicht polemische Darstellung und Vertretung des Sachverhaltes. Ich drücke die Daumen und wünsche auch trotz des unschönen Vorfalls weiterhin viel Weidmannsheil.
  • Stephan 24.01.2019 um 14:15 Uhr
    Viel Erfolg.
  • Karl-Heinz Hohmann 24.01.2019 um 14:14 Uhr
    Als Mitpächter eines ebenfalls wolfsbelasteten Reviers in PM, aber insbesondere als Lektor für Jagdrecht in Meier Jagdschule Brandenburg bin ich dankbar für die kompetente rechtliche Bewertung des Sachvverhaltes. Hohmann Präsidiumsmitglied Landesjagdverband Brandenburg
  • Hans Rudolf 24.01.2019 um 14:09 Uhr
    Dieser sachliche Bericht zeigt das die Wolfpopulation unter Kontrolle sein muss, aber von unabhängigen Personen. Der Wolf ist leider zum Kulturfolger mutiert und wird dadurch immer angriffslustiger.
  • Dieter Nagl 24.01.2019 um 12:34 Uhr
    Ich hoffe aus tiefstem Herzen, dass diese eindeutige Sachlage zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen wird. Ich kann nur anmerken, dass ich in dieser Situation exakt genau so gehandelt hätte. Wer den Schutzstaus eines Wolfes über das Leben und die Gesundheit von Jagdhunden stellt, hat den Begriff des Notstands nicht begriffen!

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