Jagdschutz trifft Wildschütz’ - Deutsche Jagdzeitung - September 2019

Wilderei ist kein Kavaliersdelikt und in Zeiten wirtschaftlichen Wohlstandes auch nicht mehr mit der Sozialromantik von Auflehnung gegen die Obrigkeit zu begründen.

Wilderei ist schlichtweg kriminell. Die entsprechende Norm findet sich – anders als man denken mag – nicht etwa im Bundesjagdgesetz, sondern im Strafgesetzbuch (StGB). Damit ist klar: Das Gesetz gilt für alle, nicht nur für Grünröcke.

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