Der niederländische Jäger B. erschoss im Januar 2019 während einer Drückjagd einen Wolf. Der hatte zuvor mehrere Jagdhunde angegriffen. Die Staatsanwaltschaft wollte die erbetene Akteneinsicht anfangs nicht gewähren, und ich ging davon aus, dass sich der vergleichsweise wenig komplexe, aber politisch brisante Sachverhalt (Wolf beißt Jagdhund, Jäger schießt = Wolf tot) schlicht durch Aussitzen erledigen würde. Weit gefehlt. Kurz vor Weihnachten trudelte die Akte dann doch ein ...
Lesen Sie den gesamten Artikel in unserer angehängten PDF-Datei.
Sei der erste der kommentiert