Jagdrecht ist zumeist Routine. Pachtverträge, Begehungsscheine, Waffenaufbewahrungskontrolle – alles schon zigmal dagewesen. Doch ab und an mischt sich Abstruses unter das Alltägliche, und der Blick ins Gesetz enthüllt so manche Regelungslücke.
Die nachfolgenden Betrachtungen mögen daher nicht als Aufforderung zum jagdrechtlichen „Grenzgängertum“ verstanden werden, sondern als augenzwinkernde Betrachtung gesetzgeberischer Kuriositäten.
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