Vieles wurde in den letzten Tagen über die Tötung eines Wolfes durch einen niederländischen Jäger geschrieben, noch viel mehr darüber spekuliert.
Jost T. hat uns gebeten, uns der Sache anzunehmen. Wir möchten nunmehr die Gelegenheit nutzen, aus Sicht des Mandanten und eines unbeteiligten Zeugen sowie unter Darlegung der Beweismittel eine objektive Darlegung des Sachverhaltes und kurze Bewertung der Rechtslage vorzunehmen. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das untenstehende Bildmaterial.)
- Geschehensort aus Sicht des Schützen -
Unser Mandant hatte sich auf eine Einladung hin am vergangenen Sonnabend südlich Berlins auf die Jagd begeben. Seinen Stand hatte er auf einem Sitz, der unmittelbar an einer Wegekreuzung aufgestellt war, etwa 1,5 Meter erhöht eingenommen. Links und rechts vor ihm befand sich lichter Hochwald, ohne dass Unterholz die Sicht behindert hätte. Durch den Wald und über den vor ihm verlaufenden Wirtschaftsweg eröffnete sich der Blick auf eine Freifläche.
Im Verlaufe der Jagd stellte er überrascht fest, dass ein Wolf in unmittelbarer Nähe seines Sitzes in das Treiben lief.
„Er kam keine 10 m an mir vorbei und lief seelenruhig den Weg entlang in Richtung auf die vor mir liegende Lichtung. Er guckte mich an und ich ihn. Sonderlich beeindruckt war er von meiner Anwesenheit offensichtlich nicht. Ich winke ihm zu und er verschwand.“ so Jost T.
Hinter der Lichtung befand sich ein Dickungskomplex, also ein dichtes Waldstück aus jungen Bäumen. Aus diesem wechselte sodann Rehwild etwa in Richtung des Mandanten. Der Wolf, der bereits ein Stück weiter gezogen war, machte nunmehr kehrt und näherte sich erneut der Lichtung. Mutmaßlich wurde der Wolf vom Rehwild angezogen; eventuell wartete er auch darauf, dass ein Stück Wild von einem Jäger angeschossen oder erlegt werden würde, so dass es für ihn eine leichtere Beute gewesen wäre. Dem Rehwild folgten kurze Zeit später mehrere Jagdhunde.
„Ich denke nicht, dass die Hunde den Wolf mitbekommen hatten. Für die Hunde stand der Wind ungünstig. Der Wolf aber startete sofort einen Angriff auf die Hunde. Ich konnte sehen, wie er mit weit aufgerissenem Fang (Anmerkung: Jägersprache für Maul) mehrfach versuchte, einen der größeren Hunde zu fassen zu kriegen.“ so Jost T.
Dieser Vorgang wurde auch vom Schützen des Nachbarstandes beobachtet. Egon R., ein Jäger mit jahrzehntelanger Erfahrung, konnte den gesamten Vorgang bei besten Sichtverhältnissen gut beobachten.
„Als ich sah, dass der Wolf am Nachbarstand vorbei lief, habe ich gleich das Fernglas hochgenommen. Man sieht so was ja nicht jeden Tag.“ so Egon R. „Nachdem er verschwunden war, habe ich dann nicht weiter hingeguckt. Ich wurde erst wieder aufmerksam, als aus dem gegenüberliegenden Gehölz mit lautem „Jiff Jiff“ ein paar Hunde gelaufen kamen. Ich nahm dann das Fernglas wieder hoch, weil ich dachte, dass die Hunde bestimmt hinter irgendwelchem Wild her wären. Stattdessen konnte ich durch die Bäume sehen, wie unmittelbar der Wolf auf sie losging. Mein Nachbar hat dann wie ein Irrer herumgeschrien und in die Hände geklatscht. In dieser Situation kam noch ein weiterer hochläufiger (Anmerkung: Jägersprache für großer) Hund auf die Lichtung, nahm aber sofort Reißaus, als er den Wolf sah. Plötzlich fiel ein Schuss. Ich wusste erst gar nicht, wo der herkam. Ich guckte dann zu meinem Standnachbarn und sah, dass dieser sein Gewehr nach oben hielt und gerade in die Luft geschossen hatte. Aber auch das brachte nichts. Vor uns war mittlerweile ein Höllenradau. In dem Moment, als ich mir dachte „Mann – das geht nicht gut!“ knallte es erneut und ich sah, wie der Wolf zusammenbrach.“
- Aufnahme des getöteten Wolfes nach Eintreffen der Polizei -
Die Schilderungen des Nachbarschützen fügen sich zwanglos mit dem weiteren Beweismaterial zusammen. Der hauptsächlich vom Wolf attackierte Hund erlitt nicht unerhebliche Bissverletzungen an der Bauchseite, die eine tierärztliche Behandlung notwendig machten und hierbei auch fotografisch dokumentiert wurden.
Unser Mandant und der Schütze des Nachbarstandes verständigten sich während der Jagd, vorschriftsgemäß aus Sicherheitsgründen die zugewiesenen Stände nicht zu verlassen. Nach dem Ende der Jagd meldeten sie den im Rahmen des Hundeschutzes erlegten Wolf dem Jagdleiter, welcher seinerseits die Polizei und den Wolfsbeauftragten informierte.
Unser Mandant steht heute immer noch unter dem Eindruck des Geschehens.
„Sie können mir glauben – ich fühle mich wirklich nicht gut damit. Aber was sollte ich machen? Zusehen, wie die Hunde zerfetzt werden? Ich wünsche mir, dass ich nie wieder in eine solche Situation komme. Verdamme! Aber wenn – ich würde genauso handeln!“
- Verltzungen an der Bauchunterseite des vom Wolf angefallenen Hundes -
Mit dieser Einstellung liegt unser Mandant völlig richtig. Die Hunde, deren Leben Jost T. rettete, sind keine beliebig austauschbaren jagdlichen Werkzeuge, die – einmal defekt – einfach repariert oder ersetzt werden. Ungeachtet des hohen wirtschaftlichen Wertes, den ein ausgebildeter und geprüfter Jagdhund aufweist, ist jeder dieser Hunde für seine/n Führer/in weit mehr als das.
Alle diese Hunde sind Begleithunde, Spielgefährten, dreiste Sofaeroberer, schlappohrige Seelenstreichler, freche Wurstbroträuber, Hüter über Haus und Hof und mutige Kinderbeschützer beim abendlichen Spaziergang.
Nicht nur die Obhutspflichten als Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz binden uns. Die bedingungslose Liebe unserer Hunde, ihre Hingabe und ihr unbedingter Aufopferungswillen in extremen Situationen verpflichten uns, unseren treuen vierbeinigen Freunden, Familienmitgliedern, Beschützern und Jagdhelfern gleiches mit gleichem zu vergüten.
Wir sind zutiefst überzeugt davon, dass Jost T. in diesem für ihn so entscheidenden Moment alles richtig machte. Das Handeln unseres Mandanten war nach § 34 StGB aufgrund einer Notstandslage gerechtfertigt.
Unser Mandant hatte vor dem tödlichen Schuss alle für ihn in diesem Moment möglichen milderen Maßnahmen ergriffen, um die Situation aufzulösen. Nicht zuletzt das vorherige vertraute Passieren der Jagdstände durch den Wolf lässt darauf schließen, dass der getötete und offensichtlich problematische Wolf Menschen und Hunde nicht mehr als ihn betreffende potentielle Gefahr ansah. Das sofortige Attackieren der Hunde als Nahrungs- oder Revierkonkurrenten trotz unmittelbarer Nähe der beiden Jäger spricht für sich.
Nachdem unser Mandant durch lautes Gebrüll und auch durch einen Warnschuss den Wolf nicht von der Fortsetzung seines Angriffes abhalten konnte und zu erwarten stand, dass der bereits an der Bauchseite vom Wolf gepackte Hund binnen kürzester Frist schwer verletzt werden oder verenden würde, war die Abgabe des Schusses die einzige verbleibende Handlungsoption.
Auch mit zeitlicher Distanz zum Geschehen lässt die Abwägung der beteiligten Rechtsgüter keine andere Sichtweise zu. Neben dem hohen wirtschaftlichen Wert, den die betroffenen Hunde mitbringen, ist im Rahmen der Rechtsgüterabwägung insbesondere der emotionale Wert für die Halter und deren Familienmitglieder zu betrachten. Kein Hundeführer muss sein geliebtes Tier auf dem Altar eines aus den Fugen geratenen Wolfsschutzkultes opfern lassen.
Aus Sicht unseres Mandanten wird eine sorgsame und emotionsfreie Aufarbeitung des Sachverhaltes durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft begrüßt.
Wir haben uns für unseren Mandanten mittlerweile an die Polizei gewandt und um Akteneinsicht gebeten. Wir werden nach Einsicht in die Akte umfangreich gegenüber den Ermittlungsbehörden vortragen und gehen davon aus, in Bälde einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer unseren Augen eindeutig gegebenen Notstandslage entgegensehen zu können.
Dr. Heiko Granzin / Fachanwalt für Strafrecht
Weitere Bildmaterialien und Dokumente:
- Tierarztrechnung für den vom Wolf gebissenen Drahthaar-Hund -
Bemerkungen:
In den anliegenden Kommentaren konnte ich mehrfach von "einseitiger Berichtserstattung" lesen. Ich möchte zu bedenken geben, dass der betroffene Hund auch die Begleitung eines Joggers oder der liebgewonnene Waldi von Oma und Opa hätte sein können, die in diesem Waldstück nur einen Spaziergang machen. Vorliegend war ein Jagdhund betroffen, aber der Wolf hätte auch jeden anderen Hund als Nahrungskonkurrent in diesem Waldstück betrachtet.
Ein gesunder, wilder Wolf ist in seiner Wahrnehmung hochsensibel und nimmt den Menschen schon war, bevor dieser überhaupt vom Wolf Kenntnis genommen hat. Der vorliegende Fall zeigt, dass sich mit fehlender Scheu vor dem Menschen die Chance eines Übergriffs immer mehr erhöht.
Wir leben in Deutschland in einer überwiegenden Kulturlandschaft, welche nur noch eine geringe Population von Wölfen verträgt. Große zusammenhängende Waldgebiete, welche noch nicht zu einem Wolfsrevier gehören, gibt es kaum noch. Wohin sollen die zweijährigen Rüden noch ausweichen? Aus meiner Sicht kann der Wolf ruhig bleiben, aber ich bitte darum, dass die daraus entstehenden Schäden von den Wolfsbefürwortern reguliert werden und nicht aus Steuergelder der Allgemeinheit.
Für das anstehende Verfahren wünsche ich mir eine objektive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Gern möchte ich auch noch zukünftig mit meinem Hund im Wald spazieren dürfen, ohne das ich Angst um diesen haben muss.
Hier muss man wissen, dass einige Naturschutzverbände sehr viel Geld mit „dem Wolf“ über staatlich geförderte Wolfsmanagementprogramme und andere Förderprogramme verdienen. Deshalb müssen sie ihre „Geldquelle“ nachhaltig schützen. Sie vergessen dabei, dass wir jetzt Jahrhunderten in einer dichtbesiedelten Kulturlandschaft leben. Und die jetzigen Wölfe den Mensch nicht als „Feind“ betrachten und zu Kulturfolgern herangezogen werden. Dies kann fatale Folgen, auch für die Wölfe, haben. Das nur als Randbemerkung, ohne es weiter zu vertiefen!
Bei all diesen Abwägungen scheint mir einiges aber zu kurz zukommen bzw. nicht richtig bewertet zu sein:
Die Anzahl der mittlerweile in Deutschland vorkommenden Wolfspopulationen sowie der Wolfsgebiete, die sich rascher vermehren, als ursprünglich prognostiziert, müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden. Es macht einen Unterschied aus, ist die Population gerade im Aufbau und noch hochgradig gefährdet, wenn nur ein Tier entnommen wird. Oder spielt die Entnahme eines Wolfes hier eine untergeordnete oder gar keine Rolle mehr. Und dies selbstverständlich unter dem Gesichtspunkt der Notsituation und der Gefahrenabwehr. Ich glaube nicht, dass hier ein nachhaltiger Schaden für die Biodiversität – wenn überhaupt messbar – entstanden ist. Und wenn das so ist, dann dürfte wohl der Wert eines Jagdhundes darüber liegen.
Dann muss man neben dem messbaren materiellen Wert eines Hundes (Kaufpreis, Ausbildung, Unterhaltskosten usw.), wie er auch in Versicherungsangelegenheiten dargestellt wird (und selbst darüber lässt sich streiten), auch den immateriellen Wert gebührend berücksichtigen. Es dauert letztlich sehr lange, bis ein vergleichbar brauchbarer Jagdhund ausgebildet ist und zur Verfügung steht. So ein „Arbeitstier“ lässt sich nicht einfach von der Stande kaufen. Es werden zwar fertig ausgebildete Jagdhunde angeboten, aber das geht nicht immer gut aus, weil sie oft auf ihren Trainer fixiert sind. Wahre Freundschaften kann man nicht erzwingen und kaufen. Das gilt auch für die Bindung von Mensch und Hund! Und dann muss man auch berücksichtigen und letztlich bewerten, dass der Jagdhund in der Regel auch Weggefährde nicht nur bei der Jagd und Familienmitglied ist. Man hat zu dem Tier in der Regel eine enge und emotionale Bindung. Schon deshalb wird man es auch reflexhaft verteidigen und in Gefahrensituationen nicht lange überlegen.
Wir Schweißhundeführer sehen unsere Hunde in Wolfsgebieten sehr stark gefährdet, wenn sie z.B.auf krankes Wild geschnallt werden. Hier kann der Wolf vielleicht schon tätig geworden sein und in unmittelbarer Nähe des kranken Wildes sein (Urinstinkt).
Der Wolf wird mit Sicherheit das kranke Wild als seine Beute ansehen und es gegen Jeden kompromisslos verteidigen. Für mich, und nur für mich habe ich im Vorfeld entschieden, wie ich bei gefährlichen Situationen zwischen Wolf und Hund/Mensch handeln werde.
Ich bin nicht gegen den Wolf, aber es müssen sachliche und fachlich kompetente Diskussionen geführt werden und genauso faire Lösungen für Mensch und Tier gefunden werden. Möge das Verfahren gegen diesen Jäger in vorliegendem Fall eingestellt werden.
Ich wünsche es sehr .
Ich wünsche dem Schützen viel Glück und Waidmannsheil.
Einzige Fragestellung sollte sein ob es sich genau so wie beschrieben auch tatsächlich ereignet hat.
Wenn nichts anderes zu beweisen ist dann muss der Mann freigesprochen werden.
Der Gesetzgeber ist gefordert hier Klarheit zu schaffen. Das Leben eines ausgebildeten und geprüften Jagdhundes ist eindeutig schützenswerter als das Leben eines Wildtieres.
Der Wolf vermehrt sich stark und nimmt immer mehr Reviere für sich ein.
Man sollte doch bei objektiver Betrachtung
Zu der Erkenntnis kommen das den strengen Schutz gar nicht braucht.
Wir haben genug Schutzräume in denen Bundesforstämter und Landesforstämter den Schutz dieser beeindruckenden Tiere
Entscheiden können. Wenn der Steuerzahler es mehrheitlich wünscht das diese Tierart nicht bejagt wird dann sollten
Bundes und Landesforsten diesen Bürgerwillen auch umsetzen.
Jedem privatem Grundbesitzer gehört in Deutschland aber auch das Jagdrecht auf seinem Land. So ist jeder Grundbesitzer stimmberechtigt und kann bei der Wahl der Jagdpächter auch mitbestimmen ob die Bejagung des Wolfes gewünscht ist oder nicht.
Gegen einen gesunden Wolfsbestand in Nationalparks und auf Truppenübungsplätzen ist nichts einzuwenden.
Verlassen die Tiere diese Schutzbereiche
Müssen sie halt damit rechnen das es dort Menschen gibt die Ihnen dort ganz nach dem Leben trachten!
Für den heute unnötigen Wolfsschutz wird so viel Gekd investiert .... ich bin mir sicher dem Wolf gi ge es auch ohne das Geld in unseren wildreichen Landschaften sehr gut.
Das viele Geld für den Wolf könnte man viel sinnvoller an anderer Stelle ausgeben um z.B.
Rebhühner zu schützen
Waschbär und Enok wieder auszurotten
Und mal über Änderungen beim Greifvogelschutz zu diskutieren.
Warum sind denn zB der Bussard,der Habicht oder die Weihen die das Letzte Rebhuhn fressen geschützt?
Nach meiner Auffassung muss man auch mal gucken wer den Schutz gerade notwendiger hat. Das können ja auch flexible Systeme mit Quoten sein...
aber auch wirklich keine einzige Wildtierart, deren Einzelindividuen oder Individuenverbände, ihre Scheu vor dem Menschen abgelegt haben. Ganz gleich ob sie bejagd werden oder nicht.
Bei den, in unserem Land vorkommenden Wölfen, ist die Menschvermeidung zum Teil sehr auffällig reduziert.
Dami kommt es zu unnatürlicher könfliktträchtiger Begegnungsnähe, die filmisch mannigfach belegt ist.
Jedem Naturkenner oder Experten' muss dies bei genauer Betrachtung auffallen.
Man bedenke einmal, daß eine Wildart wie der Wolf, der weltweit zu den scheuesten und mit perfekten Sinnen ausgestatteten Spezies zählt, sich in unserer dicht besiedelten Zivilisationslandschaft, in kaum zehn Jahren zum Kulturfolger, mit erheblich reduzierter Menschvermeidung umentwickeln soll. Ich halte das für biologisch, genetisch unmöglich.
Eine mir plausibel wirkende Erklärung, kann nur die Einkreuzung von Hundegenen sein.
Diese Kreuzungsvariante zeichnet sich, nach belegbaren wissenschaftlichen Berichten, durch vermindertes Wanderverhalten und reduzierte Menschvermeidung aus.
Die Vorlage und Veröffentlichung der vollständigen Genanalysen hiesiger Wölfe , die auch einer Überprüfung durch internationale Wissenschaftler bereitstände, liegt meines Wissens bislang nicht vor.
Man bede
Ja ich hätte es genauso gemacht und würde nie einen Jagdfreund, ob Mensch oder Hund im Stich lassen.
Wenn das keine Notlage ist, was dann?
Mit freundlichen Grüßen
und einem Waidmannsheil
Heiko Reintjes
Die aktuellen Anschaffungskosten für einen ausgebildeten Blindenhund betragen laut Wikipedia 20.000 bis über 30.000 €. Diese Kosten zahlt die Krankenkasse. Ein Welpe der infragekommenden Rassen (meist Labrador) kostet 300-1000 €, der Rest sind Ausbildungskosten. Der Hund muß das richtige Temperament und die Intelligenz mitbringen. Er muß den Blinden nicht nur über die Straße führen und dabei den Verkehr beurteilen (und zwar richtig), er hilft dem Blinden auch in vielen anderen Alltagsdingen. Er muß selbstständig in allen Dingen, die sein Führer nicht sehen kann, selbst entscheiden, was richtig ist. Von der Richtigkeit dieser Entscheidungen hängt das Leben seines Führer ab. Unter 1 Jahr ist diese Ausbildung nicht zu machen, und etwa die Hälfte scheidet vorzeitig als ungeeignet aus.
Die Aufgaben eines Jagdhundes sind völlig anders, aber ebenso komplex. Auch er muß, einmal geschnallt, selbstständig entscheiden, was zu tun ist, und muß gleichzeitig Weisungen auch auf große Distanz zuverlässig folgen. Es wird auf die richtigen Anlagen hin gezüchtet, dennoch hat nicht jeder Welpe den nötigen Jagdtrieb, die Nase, den Laut, die Schußfestigkeit, die richtige Mischung aus Selbstständigkeit und Unterordnung, die für seine vielfältigen Aufgaben, Stöbern, Fährtenarbeit, Apportieren, für die Führbarkeit auch auf weite Distanz nötig ist. Seine Ausbildung ist ebenso komplex und braucht etwa die gleiche Zeit wie ein Blindenhund. Die Preise für fertige Jagdhunde mit Prüfung liegen zwischen 6.000 €- 18.000 €, bei höherwertigen Leistungsprüfungen nach oben offen. Einen solchen Jagdkameraden und Freund zu verlieren, ist nicht nur ein finanzieller Verlust. Es dauert 1 Jahr, bis sein Nachfolger so weit ist, seine Arbeit zu tun. Und ein guter Jagdhund kann Türen öffnen: So manche Jagdeinladung soll gar nicht wirklich dem Jäger gelten, sondern eigentlich seinem guten Hund.
An diesen Preisen kann man in etwa ermessen, wieviel Zeit und Aufwand in einer Jagdhundausbildung steckt. Sie sind im Vergleich zu denen der Blindenhunde nur deshalb so niedrig, weil die meisten Jäger bevorzugen, sich ihren Jagdkameraden selbst heranzubilden und mit ihm die Prüfungen zu absolvieren. So werden sie ein perfekt aufeinander abgestimmtes Team.
Gemeinsame Arbeit schafft Beziehung. Über sowas sprechen Männer nicht. Aber den Jägern, die ich kenne, ist ihr Revier das wichtigste. Das, wo sie aufleben. Wo der Streß abfällt. Wo sie eigentlich leben. Würde man ihre Hunde fragen, würden sie vermutlich ähnliches sagen. Man muß es gesehen haben, wie die Hundeaugen beim Aufschließen des Waffenschrankes plötzlich aufleuchten, wie der Hund plötzlich aufwacht, jede Faser seines Körpers strahlt, wie er tanzt. Wie auch hochbetagte Hunde nicht daheim bleiben wollen. Männer reden nicht von Liebe. Aber mein damals 60jähriger Jagdlehrer wußte die Namen und Eigenheiten aller seiner früheren Hunde zu nennen. Manchmal hätte man fast den Eindruck gewinnen können, diese Hunde standen ihm näher als seine Gattin.
Es ist nicht „ein Hund“, den der Wolf da umbringt. Es ist mit Sicherheit der beste Freund und wichtigste Arbeitskollege eines der Jäger der Jagdgesellschaft. Ein Jäger weiß das, und er schützt ihn genauso, wie er seinen eigenen schützen würde.
Ich hoffe, dass das Gericht versteht, warum Ihr Mandant diese Hunde schützen mußte.
n e u t r a l e s Gutachten und kein einsteitiges, da man mich persönlich mit so etwas nicht mehr überzeugen kann. Zusätzlich zeigt mir seine Reaktion dem Jäger gegüber, dass er sich von ihm nicht bedroht Gefühl hat, da er ihn ignoriert hat. Es soll eine treibjagt gewesen sein, so stand es irgendwo und da sind die hunde dann auch agressiv unterwegs. Wenn denn zwei bellende Hunde in seine Richtung laufen, fühlt er sich durchaus bedroht und ich kann seine Reaktion durchaus verstehen....
Ich hoffe das unsere Richter dies auch so sehen und hoffe auf freispruch für den Jäger.
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Alle die es anders sehen sollen mal darüber nachdenken wie es wäre wenn sie selber betroffen wären !!!
Wir haben des öfteren Wölfe im treiben gehabt und waren froh das nie einer in so eine Situation kommen musste
Das es jetzt unseren jagdfreund aus Holland trifft ist leider Pech
Hoffe es wird kein negatives Urteil für den schützen
Nochmals er hat richtig gehandelt und es als Notwehr geahndet !!
Grüße aus potsdam mittelmark
Ich wünsche Herrn Jost, daß es rechtlich auch so gesehen wird und er keine weiteren Konsequenzen dadurch erfahren muß. Den weiteren Werdegang des Verfahrens werde ich gespannt beobachten, denn dieses Urteil ist für uns alle sehr wichtig.
Ich wünsche der Kanzlei ganz viel Erfolg, den Jäger von einer Bestrafung zu befreien!