„Abknallen“ muss sich keiner lassen! - Deutsche Jagdzeitung - April 2019

Ganz offensichtlich wollen immer mehr Tierschutz-, Tierrechts-, Pro-Wolf-, Anti-Jagd- oder „was-weiß-ich“-Aktivisten nicht streiten. Ihr Ziel ist es, zu vernichten. Wer so durchdrungen ist von der Richtigkeitsannahme des eigenen Anliegens, der hält sich nicht an Regeln – weder des Anstands noch des Gesetzes.

Nach deren Denke verliert jeder, der nicht der „unumstößlichen Wahrheit“ zu folgen bereit ist, seine Rechte. Unter anderem das Recht auf eine abweichende Meinung.

Lesen Sie den gesamten Artikel in unserer angehängten PDF-Datei.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen:

  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:56 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:53 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555
  • ghovjnjv 07.08.2024 um 04:52 Uhr
    555

Die 10 aktuellsten News Artikel

In der Febrauarausgabe ging es in der DJZ unter anderem um das Kupieren von Ruten bei Hunden. Was es hierbei juristisch zu beachten gilt und weitere „Rechte“ unserer vierbeinigen Jagdhelfer hat der DJZ-Rechtsanwalt zusammengefasst.

Weiterlesen

Wir schreiben das Jahr 2012. Da trägt sich Folgendes zu (frei nach Verwaltungsgericht Berlin vom 23. Oktober 2013, AZ: VG 1 L251.13): In klirrend kalter brandenburgischer Winternacht begibt sich ein Weidmann zum nächtlichen Ansitz. Wohlpräpariert gegen Väterchen Frost durch 6 Grog und eine Flasche...

Weiterlesen

Auch sozialversicherungsrechtlich ist der Begriff der „Jagdausübung“ an § 1 Abs. 4 BJagdG orientiert auszulegen. Mit dem Tod des Tieres endet die gesellschaftlich relevante und allein unter den Schutz der Unfallversicherung gestellte Tätigkeit der Reduzierung des Wildbestandes...

Weiterlesen
Anwalt Facebook