„Gute Ernte“ ist Jägerrecht - Deutsche Jagdzeitung - Oktober 2019

Sind die Termine für den Drusch oder das Häckseln nicht frühzeitig abgestimmt worden, ist es üblich, dass sich kurzfristig  hinzugerufene Jäger einfach irgendwo an die Ackerkante stellen oder per Handzeichen eingewiesen werden. Doch so richtig prickelnd ist das nicht.  Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd gilt auch bei Erntejagden unerbittlich, wobei § 4 Abs. 2 wie folgt lautet:

Der Jagdleiter hat den Schützen ...die erforderlichen Anordnungen für den gefahrlosen Ablauf der Jagd zu geben. Er hat insbesondere die Schützen ... vor Beginn der Jagd zu belehren...

Und hierfür ist es notwendig, dass der Jagdleiter jedem aus der versammelten Truppe einmal tief in die Augen schaut.

Lesen Sie den gesamten Artikel in unserer angehängten PDF-Datei.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der erste der kommentiert

Die 10 aktuellsten News Artikel

In der Febrauarausgabe ging es in der DJZ unter anderem um das Kupieren von Ruten bei Hunden. Was es hierbei juristisch zu beachten gilt und weitere „Rechte“ unserer vierbeinigen Jagdhelfer hat der DJZ-Rechtsanwalt zusammengefasst.

Weiterlesen

Wir schreiben das Jahr 2012. Da trägt sich Folgendes zu (frei nach Verwaltungsgericht Berlin vom 23. Oktober 2013, AZ: VG 1 L251.13): In klirrend kalter brandenburgischer Winternacht begibt sich ein Weidmann zum nächtlichen Ansitz. Wohlpräpariert gegen Väterchen Frost durch 6 Grog und eine Flasche...

Weiterlesen

Auch sozialversicherungsrechtlich ist der Begriff der „Jagdausübung“ an § 1 Abs. 4 BJagdG orientiert auszulegen. Mit dem Tod des Tieres endet die gesellschaftlich relevante und allein unter den Schutz der Unfallversicherung gestellte Tätigkeit der Reduzierung des Wildbestandes...

Weiterlesen
Anwalt Facebook