In Mecklenburg-Vorpommern besitze ich eine Eigenjagd und richte jährlich zwei große Drückjagden mit gut zahlenden Gästen aus.
Während des Lock-downs durften praktisch keine Nicht-Mecklenburger als Jagd-gäste einreisen. Ich musste 80 Prozent der Stände unbesetzt lassen. Mir gingen erhebliche Ein-nahmen an Standgeldern und aus dem Wildbretverkauf verlo-ren. Kann ich den Schaden jetzt gerichtlich geltend machen?
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