Ihre Fragen zu Corona - Jagd und Pandemie

In Mecklenburg-Vorpommern besitze ich eine Eigenjagd und richte jährlich zwei große Drückjagden mit gut zahlenden Gästen aus.

Während  des Lock-downs  durften  praktisch  keine  Nicht-Mecklenburger  als  Jagd-gäste  einreisen. Ich musste  80  Prozent der Stände unbesetzt lassen. Mir gingen erhebliche Ein-nahmen an Standgeldern und aus dem Wildbretverkauf  verlo-ren. Kann ich den Schaden jetzt gerichtlich geltend machen?

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